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Das Team des B+B Planungsbüro für Brandschutz

BRANDSCHUTZ

ÜBERSICHT LEISTUNGEN ZUM THEMA BRANDSCHUTZ

Beratung und Begleitung zum Thema Brandschutz

Das B+B Planungsbüro steht seinen Kunden von Anfang an zuverlässig zur Seite – von der ersten Kontaktaufnahme über die individuelle Planung bis hin zur Umsetzung aller Brandschutzmaßnahmen. Auch nach Projektabschluss bleiben wir Ihr verlässlicher Partner und sorgen dafür, dass Ihr Brandschutz stets auf dem neuesten Stand bleibt – vorausschauend, nachhaltig und mit persönlichem Engagement.

Das Team steht um ein Schild der Feuerwehrzufahrt

BRANDSCHUTZNACHWEISE

Brandschutzkonzepte

Für Industrie, Gewerbe, Handel, Privat

Spätestens wenn ein Bauherr einen Eingriff in die Substanz eines Gebäudes vornimmt, der nicht genehmigungsfrei ist, ist der Bauherr oder spätere Betreiber dafür verantwortlich, dass neben weiteren bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Schall-, Erschütterungsschutz) auch der Nachweis an den Brandschutz rechtzeitig erstellt wird.

Dies formuliert der Gesetzgeber im Art.12 der Bayerischen Bauordnung (BayBO):

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Und explizit in Art.62, ebenfalls in der BayBO, der die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzgebers auch im Bereich des Brandschutzes als Nachweis fordert.

Hierbei werden dann von uns die gesetzlichen Anforderungen mit der tatsächlichen Bauausführung bzw. Bauplanung verglichen und gemeinsame Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorgaben und Schutzziele erarbeitet. Der Brandschutznachweis gilt hierbei als Nachweis gegenüber der Bauaufsichtsbehörde oder einem Prüfsachverständigen für Brandschutz und belegt z.B. für ein Genehmigungsverfahren, dass die Anforderungen aus den gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Dies geschieht meist durch die Einhaltung der Bauordnung, kann jedoch in Einzelfällen auch zu Abweichungen vom Baurecht führen. In diesem Fall werden dann vollwertige Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) gemeinsam mit dem Bauherren erarbeitet, um dennoch die definierten Schutzziele erreichen zu können.

Bei Fragen zu Ihrem speziellen Bauvorhaben, sei es Umbau, Neubau oder Renovierung, bzw. den gesetzlichen Anforderungen die zu erfüllen sind, melden Sie sich gerne bei uns.

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BRANDSCHUTZORDNUNGEN

Brandschutzordnungen (BSO)

Die Brandschutzordnung als Grundlage für den Betrieblichen Brandschutz in den
Firmen zum Schutz des Objektes und der Mitarbeiter.

Beispiel einer Brandschutzordnung Teil A
Beispiel einer Brandschutzordnung Teil B

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER (TÜV-ZERTIFIZIERT)

Brandschutzordnungen (BSO)

Ein Betrieblicher Brandschutzbeauftragter ist bei folgenden Grundlagen erforderlich bzw. kann von den Genehmigungsbehörden oder von den Sachversicherern gefordert werden:

  • Ab einer Geschossfläche von mehr als 5000m² (MIndBauRL)

  • Ab 200 Beschäftigte

  • Nach einer Gefährdungsbeurteilung

Grundsätzlich kann in jedem Objekt, Unternehmen und jeder Einrichtung ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden, der für den Bereich des betrieblich organisatorischen Brandschutzes zuständig ist und die Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeiter in brandschutzrelevanten Fragen berät.

Nutzen Sie unsere jahrzehntelangen Erfahrungen als Brandschutzbeauftragter auch für Ihr Objekt

Nutzen Sie unsere jahrzehntelangen Erfahrungen als Brandschutzbeauftragter auch für Ihr Objekt. Unsere geschulten Mitarbeiter unterstützen Sie im Organisatorischen, Baulichen, Technischen und Betrieblichen Brandschutz.

Unsere Mitarbeiter sind TÜV-Zertifizierte Brandschutzbeauftragte mit einer großen Erfahrung in den verschiedensten Branchen. So stellen wir für Kunden in der Lebensmittel-, Metall- und Recyclingindustrie Brandschutzbeauftragte. Auch Banken, Tagungshotels, Einrichtungen mit Begegnungsstätten und Hochregallagern zählen zu unseren Kunden.

Zertifikat des Betrieblichen Brandschutzbeauftragten Werner Schreck
Teilnahmebestätigung für die Fortbildung für Brandschutzbeauftragte von Werner Schreck
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